Weißt du, wie viel Leser lesen?

Sichtbarkeit ist für uns Schreibende fast wie eine Währung. Die Vernetzung in der Buch-Bubble, besonders über Social Media, ist heute Pflicht. Wer Bücher nicht gerade millionenfach verkauft, ist wie ein Buch, das im Regal nicht neben, sondern hinter den anderen steht.

Die Sichtbarkeit und Reichweite bspw. bei Instagram können wir in den so genannten „Insights“ sehen. Auf der eigenen Webseite lassen sich die Besucherzahlen in ähnlicher Form über das Tracking feststellen. Das ist das moderne Äquivalent zu den in der Internet-Steinzeit verwendeten grafischen Zählern, die teilweise grafisch aufgepeppt waren und der Kilometeranzeige in ebenso alten Autos ähnelten.

Heute sind das komplexe Analysesysteme, mit denen sich nicht nur die Anzahl der aufgerufenen Seiten erfassen lässt. Woher kamen die Besucher, welche Seiten haben sie sich wie lange angesehen, welchen Browser, welches Gerät nutzen sie …

Watching you

Lange Zeit war es legitim, diese Daten ungefragt aufzuzeichnen und auszuwerten. Primäres Ziel war es festzustellen, welche Seiten oder Bereiche schwächer frequentiert wurden und diese bei Bedarf zu optimieren. Inzwischen sind die erfassten Nutzerdaten ebenfalls zu einer Art Währung geworden. Sie lassen Rückschlüsse auf das Verhalten und die Bedürfnisse der Webseitenbesucher zu und dienen in größerem Kontext dazu, ihnen Produkte anzubieten, die für sie interessant sein dürften. Einfacher ausgedrückt: ihnen passende Werbung zu präsentieren.

Der Schutz der persönlichen Daten ist in den letzten Jahren stärker in den Fokus gerückt, besonders in Europa. Gerade Google mit seinem Dienst „Google Analytics“ wird inzwischen nicht ohne Grund „Datenkrake“ genannt. Aber es sind nicht nur Quantität und Qualität der Daten, die Kritiker ins Feld führen, sondern auch die Tatsache, dass diese auf Servern in den USA gespeichert und verarbeitet werden. Und ob die Daten weiterverkauft oder an andere Institutionen weitergegeben werden, stelle ich hier nur mal so als Frage hin.

Tracking in Autoren-Webseiten: Beispielstatistik aus Matomo
Beispielstatistik aus Matomo

Vielen Webseitenbesuchern ist es egal, was mit diesen Daten geschieht, vielen anderen widerstrebt es, zu viel von ihren Gewohnheiten preiszugeben. Wie auch immer man dazu steht, seit Mai 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, ob und wie persönliche Daten von Unternehmen und Behörden verarbeitet werden dürfen.

Tracking ja, aber nur mit Erlaubnis

Technisch geht es darum, dass ihr als Betreiber von Webseiten das Einverständnis eurer BesucherInnen einholen müsst, bevor auch nur ein Byte an einen Dienst wie Google Analytics gesendet wird. Klingt vernünftig, und viele handhaben das auch so. Bei meinen stichpunktartigen Analysen begegnen mir aber immer wieder Webseiten, …

  • die ungefragt trotzdem Trackingdaten an Google-Server senden.
  • die Cookie-Banner einblenden, in denen zwar auf den Einsatz von Tracking und die Verwendung von Cookies hingewiesen wird, jedoch nicht die Möglichkeit des Widerspruchs angeboten wird. Sinngemäß: „Wenn Sie die Webseite weiter benutzen, dann gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.“
  • die trotz Ablehnung durch die Benutzer tracken (= Super-GAU).

Um festzustellen, ob deine Seite Daten an fremde Server sendet, kannst du auch hier die Entwicklertools deines Browsers benutzen. Wie das geht, habe ich in meinem Artikel über die Einbindung von Schriftarten beschrieben. Wenn dort im Reiter „Netzwerk“ Anfragen an Domains wie www.googletagmanager.com auftauchen, dann sind Googles Dienste eingebunden und empfangen Daten deiner Benutzer.

Fachlicher Einschub: Ich hatte Diskussionen mit MitarbeiterInnen anderer Agenturen, ob allein das Einbinden des Scripts des Google Tag Managers bereits datenschutzrechtlich bedenklich ist, da dieses noch keine Nutzerdaten trackt und erst nach Einwilligung der Besucher die konfigurierten Dienste einbindet. Ich bin da Purist: Keine externen URLs, so lange nicht eingewilligt wurde. Entscheidet bitte selbst.

Wenn du eine WordPress-Webseite hast, dann gibt es eine Reihe von Plugins, die eine datenschutzkonforme Einbindung von Trackingdiensten ermöglichen, bspw. Complianz – GDPR/CCPA Cookie Consent. Der enthaltene Assistent unterstützt bei der Ersteinrichtung.

Assistent des WordPress-Plugins Complianz zur Einbindung von Matomo
Assistent zur Einrichtung von Matomo im Plugin Complianz

Alternativ bieten einige Dienstleister das so genannte Cookie Consent Management für Webseiten als kostenpflichtigen Service an. Dafür müsst ihr euch bei ihnen registrieren, die verwendeten Trackingdienste angeben und den bereitgestellten Code in eure Webseite integrieren. Dieser sorgt dann für die Einblendung des Banners und dafür, dass der Trackingcode erst nach Zustimmung eingebunden wird.

Und was ist (mit) Matomo?

Matomo ist eine Software zur Erfassung von Benutzerdaten, die ebenso wie Google Analytics Webseitenbesuche aufzeichnet und deren Analyse ermöglicht. Nach dem Platzhirsch Google Analytics ist Matomo mit 16,6% Marktanteil das am weitesten verbreitete Tool dieser Art. Matomo wird unter Open-Source-Lizenzen angeboten und kann damit kostenfrei betrieben werden, es sei denn, man nutzt zur Speicherung den Cloud-Service von Matomo. Aus Datenschutzgründen rate ich zum Betrieb einer eigenen Matomo-Instanz auf dem eigenen Webserver, bspw. in einem Unterverzeichnis oder unter einer Subdomain.

Für WordPress gibt es ein Plugin, das die Integration direkt in WordPress ermöglicht; einfacher geht es nicht.

Aber auch bei Matomo gilt: Kein Tracking ohne Zustimmung! Siehe weiter oben.

Sag mir: Ist dir Tracking wichtig?

Die wichtigste Frage zuletzt: Ist es dir wichtig zu wissen, wie viele Besucher deine Webseite hat, und wie detailliert muss dieses Wissen wirklich sein?

Eine ganze Reihe von Kunden wünschten zu Beginn die Einbindung von Statistiktools. Als ich sie nach einiger Zeit fragte, ob sie die Zugriffszahlen regelmäßig auswerten, erhielt ich oft die Antwort, das sei nicht so wichtig.

Es gibt eine Reihe weiterer Plugins für WordPress, die anonymisiert nur die Zahl der Zugriffe auf die einzelnen Seiten des Webauftritts erfassen. Vielleicht ist das ausreichend.


Disclaimer: Die Infos dieser Seite zum Thema Tracking wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie stellen jedoch keine juristisch bindende Beratung dar, insbesondere nicht zu den Themen DSGVO und Datenschutz. Im Zweifel wendet euch an entsprechende Institutionen und Fachleute.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert